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Neuer Rollerführerschein: Kosten & Voraussetzung der Klasse AM auf einen Blick

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 14. August 2022

Führerschein AM: Das hat sich geändert:

Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.

Am 19. Januar 2013 änderten sich die Führerscheinklassen in Deutschland. Eine neue Bestimmung, die sogenannte 3. EG-Richtlinie, wurde eingeführt, um die Fahrerlaubnisklassen und den Führerschein an andere europäische Länder anzugleichen. Dabei durchlebte die ehemalige Führerscheinklasse S die größte Veränderung aufgrund der neuen Gesetzgebung. Aus den ehemaligen Klassen M und S wurde die heutige Führerscheinklasse AM.

Alles Wichtige, zur Erlangung der Klasse AM, den Fahrzeugen, die Sie damit führen dürfen und wo Sie diese Fahrerlaubnis bereits im Alter von 15 Jahren erlangen können, erfahren Sie im Folgenden.

Ab wann wird Klasse AM erteilt?

Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden.

Wie sieht die Ausbildung aus, um für den Roller einen Führerschein zu erhalten?

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Weitere Zweirad-Führerscheinklassen:

Mopedführerschein

Klasse A

Klasse A1

Klasse A2

Führerschein fürs Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne AM-Rollerführerschein mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden. Laut der neuen EU-Richtlinie ab Januar 2013 gibt es keinen Führerschein fürs Mofa. Auch für das Führen von einem Fahrrad mit Hilfsmotor wird kein Führerschein benötigt.

Die Prüfbescheinigung wird durch den Besuch eines Fahrschulkurses erlangt. Am Ende der Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung abgelegen. Die Mofa-Prüfbescheinigung besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit und muss bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad mit Hilfsmotor oder Mofa mitgeführt werden. Wer diese vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro in Kauf nehmen. Eine Ausnahmeregel gibt es jedoch für die Mitnahme der Prüfbescheinigung, wenn Sie ein gewisses Alter aufweisen.

Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule ein Mofa oder Hilfsmotor-Fahrrad führen. Natürlich müssen Sie einen Ausweis mitnehmen, um Ihr Alter für die Behörden zu verifizieren.

Diese Prüfbescheinigungspflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn der Fahrer des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Ausbildung, um die Prüfbescheinigung zu erlangen, besteht aus 6 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten für den theoretischen Teil und einer 90-minütigen Doppelstunde für die Fahrpraxis. Nach dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung

Das Mindestalter für die Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. So kann also jeder ab 15 Jahren ein Fahrrad mit Hilfsmotor bzw. ein Mofa fahren. Die theoretische Prüfung in der Fahrschule darf drei Monate vor dem 15. Geburtstag absolviert werden.

Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa […] mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein. (§10 Absatz 4 FeV)

Die Führerscheinklasse AM

Gemäß der 3. EG-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden die Führerscheinklassen S und M zur Klasse AM vereint. Es wurden nicht nur alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen in AM übernommen, sondern auch ihre Merkmale verändert. Den Rollerführerschein als solches gibt es nun nicht mehr. Er wurde gemäß den europäischen Bestimmungen mit anderen EU-Ländern vereinheitlicht. Das “A” in der Bezeichnung der Führerscheinklasse weist darauf hin, dass die Klasse nun gemäß europäischer Richtlinien angepasst wurde.

Welche Fahrzeuge beinhaltet der AM-Führerschein?

Krafträder

zweirädrige Krafträder

dreirädrige Krafträder

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Diese vier Fahrzeugtypen werden in der Fahrerlaubnis-Verordnung noch weiter definiert.

Krafträder

Unter Krafträdern versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. In beiden Fällen muss jedoch das Kraftrad Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Als Beispiel sind hier Fahrräder mit Hilfsmotoren zu nennen.

Zweirädrige Krafträder

Unter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Falls es sich um eine elektrische Antriebsmaschine handelt, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch Beiwagen dürfen mitgeführt werden.

Dreirädrige Krafträder

Auch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Der Hubraum der Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm groß sein. Die maximale Nutzleistung ist auf 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren beschränkt. Handelt es sich um einen Elektromotor darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Als Beispiel seien hier die Minitrikes zu nennen.

Vierrädrige Krafträder

Die letzte Gruppe der Fahrzeugtypen, welche im umgangssprachlich genannten “Rollerführerschein” definiert werden, sind die Kraftfahrzeuge mit vier Rädern. Selbstverständlich ist auch hier die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren müssen mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW ausgestattet sein. Sollte das Kraftrad einen Elektromotor besitzen, darf dieser eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW aufweisen. Die Leermasse des Fahrzeugs muss höchstens 350 kg betragen. Die Masse der Batterien spielt bei diesem Wert keine Rolle.

Zu diesem Fahrzeugtyp zählen beispielsweise Minicars.

Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein

Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten:

Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h

Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h

Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden

Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*

Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt

*Die Gewichtsgrenze gilt nicht bei Fahrzeugen mit zwei Sitzen oder drei Rädern.

Wann können Sie für einen Roller den Führerschein erhalten?

Der Führerschein der Klasse AM kann entweder direkt in einer Fahrschule erworben oder durch eine andere Fahrerlaubnisklasse erlangt werden.

Rollerführerschein mit 15 Jahren

Die erste Möglichkeit ist der direkte Erwerb vom Mopedführerschein. Das Mindestalter hierfür beträgt seit dem 28.07.2021 15 Jahre (hier geht es zu den Ausnahmen). Folgende Stunden müssen in der Fahrschule absolviert werden:

Theoretischer Unterricht 14 Doppelstunden

Theoretische Prüfung 30 Fragen

Praktischer Unterricht Nicht vorgeschrieben

Dauer der Fahrprüfung 30 Minuten

Der theoretische Unterricht für “Roller” unterteilt sich in 12 Doppelstunden, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Eine Doppelstunde besteht aus 90 Minuten. Nach dieser Zeit folgen zwei Doppelstunden, in denen spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM gelehrt werden. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, wie beim Auto-Führerschein. Sie dürfen maximal 10 Fehlerpunkte erreichen.

Die Anzahl der Stunden im praktischen Unterricht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch praktiziert in der Regel jede Fahrschule, dass mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug wie einem Roller gefahren wird. Ob nun weitere Unterrichtsstunden genommen werden müssen, weiß der Fahrlehrer am besten. Dieser entscheidet das individuell. Sonderfahrten, so wie sie vom Pkw-Führerschein bekannt sind (bspw. Nacht- oder Autobahnfahrten), gibt es jedoch nicht.

Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein. Die Fahrprüfung findet überwiegend innerorts statt.

Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit. Der Besitz vom Motoroller-Führerschein wird nicht auf eine nachfolgende Probezeit angerechnet.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Bilanz des Pilotprojekts: Mopedführerschein mit 15 Jahren

Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.

Bevor die Gesetzesänderung am 28.07.2021 in Kraft trat, hatten einige Bundesländer den Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren in einem Pilotprojekt getestet.

In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen war für 15-Jährige das Fahren von einem Moped mit entsprechendem Führerschein schon vor den bundeseinheitlichen Regelungen gestattet. Dies war in der dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt. Sie trat am 1. Mai 2013 in Kraft und sollte ursprünglich am 30. April 2018 enden. Der Versuch wurde jedoch um zwei weitere Jahre bis Ende April 2020 verlängert.

Die Verordnung besagte, dass die fünf Bundesländer in einem Pilotprojekt das Mindestalter für den Rollerführerschein auf 15 Jahre senken durften. Laut der EU-Verordnung ist es den Mitgliedsstaaten in Europa erlaubt, dass sie das Mindestalter entweder auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben können. Deutschland entschied sich für 15 Jahre und prüfte damit eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Absenkung des Alters aus Gründen der Sicherheit nicht zu empfehlen ist.

Bis Ende April 2020 hatten 15-Jährige aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen noch die Möglichkeit, den Führerschein für ein Kleinkraftrad, also den Rollerführerschein, zu erwerben. Danach entschieden alle Bundesländer, diese Regelung dauerhaft einzuführen.

Vorbereitung auf den Rollerführerschein mit 14 Jahren

Das Mindestalter für den Rollerführerschein beträgt 15 Jahre in den genannten Bundesländern. Natürlich dürfen Bewerber bereits drei Monate vor dem 15. Geburtstag in den Bundesländern, welche die Ausnahmeregelung durchführen, eine Prüfung ablegen. Jedoch darf dann erst ab dem 15. Geburtstag Roller gefahren werden.

Klasse AM: Führerschein zusätzlich zu einer anderen Klasse

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Sie die Führerscheinklasse AM fahren dürfen, sofern eine andere gültige Fahrerlaubnis im Besitz ist. Die Führerscheinklassen A, A1, A2, B und T berechtigen auch zum Fahren eines Fahrzeugs gemäß der Klasse AM.

Wie teuer ist ein Rollerführerschein?

Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. In der Regel hat der Mopedführerschein einen Preis von etwa 500 bis 800 Euro. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen. Die Mopedführerschein-Kosten sind in der Regel:

Fahrschulgrundgebühr

Lehrmittel

Entgelt für Vorstellung der Theorie- und Praxisprüfung

Sehtest

Lebensrettende Sofortmaßnahmen-Kurs bzw. Erste-Hilfe-Kurs

Gebühren für den Führerscheinantrag

Passbilder

Gebühren für Tüv/Dekra für die Theorie- und Praxisprüfung

Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Oft ist es billiger, noch eine weitere Fahrstunde vor der Praxisprüfung zu absolvieren, als nach dieser Nachholstunden zu buchen.

Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt. Beim Führerschein für einen Roller oder einem Auto macht dies jedoch keinen Sinn, da in der Fahrerlaubnisklasse B bereits AM integriert ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Neben den AM-Führerschein-Kosten sind auch die Voraussetzungen dafür wichtig. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren. Außerdem müssen Sie den Personalausweis und ein Passbild mitbringen sowie den entsprechenden Antrag für die Führerscheinklasse ausfüllen.

Wie lange ist der Rollerführerschein gültig?

Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass er ein Leben lang Gültigkeit besitzt.

Infos für Besitzer des alten Führerscheins

Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, dürfen deren Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde dies auf dem neuen Schein ein. Nach der neuen Regelung ab Januar 2013 sind nämlich Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch eine neue Prüfung ablegen müssen. Nur der Führerschein als Dokument wird umgetauscht.

Weitere häufig gestellte Fragen zum AM-Führerschein

Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen?

Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben. Ich besitze ein Fahrzeug, für das eigentlich ein AM-Führerschein benötigt wird.

Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle?

Nein, auch in diesem Fall wird zum Fahren ein Rollerführerschein bzw. Führerschein der Klasse AM benötigt.

Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen?

Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren. In der Regel erlaubt die Bauart des Rollers nur das Sitzen hinter dem Fahrer, nicht davor.

Wann dürfen Kinder als Sozius mitfahren?

Das Gesetz schreibt kein Mindestalter vor, ab dem ein Kind auf dem Roller mitfahren darf. Viel wichtiger ist hierbei, ob es auch entsprechend sicher sitzt. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz, der sicherstellt, dass sie nicht mit den Füßen in die Räder geraten. Bei älteren Kindern, die ihre Füße bereits sicher auf die Soziusstützen stellen und sich festhalten können, kann auf einen Kindersitz verzichtet werden.

Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht?

Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen. Verstoßen Sie dagegen, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein besitze und mit einem Fahrzeug unterwegs bin, das schneller fahren kann als 45 km/h?

In diesem Fall führen Sie ein Fahrzeug, für das Sie keine Fahrerlaubnis haben. Dies ist eine Straftat und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ich bin 15 und habe gerade meinen AM-Führerschein gemacht. Darf ich nun auch außerhalb von Deutschland mit dem Roller fahren?

Nein. Das Fahren eines Rollers unter 16 Jahren mit AM-Führerschein/Rollerführerschein ist nur im Inland gestattet. Im Ausland müssen die jeweiligen nationalen Regelungen beachtet werden.Neuer Rollerführerschein: Kosten & Voraussetzung der Klasse AM auf einen Blick

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 14. August 2022

Führerschein AM: Das hat sich geändert:

Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.

Am 19. Januar 2013 änderten sich die Führerscheinklassen in Deutschland. Eine neue Bestimmung, die sogenannte 3. EG-Richtlinie, wurde eingeführt, um die Fahrerlaubnisklassen und den Führerschein an andere europäische Länder anzugleichen. Dabei durchlebte die ehemalige Führerscheinklasse S die größte Veränderung aufgrund der neuen Gesetzgebung. Aus den ehemaligen Klassen M und S wurde die heutige Führerscheinklasse AM.

Alles Wichtige, zur Erlangung der Klasse AM, den Fahrzeugen, die Sie damit führen dürfen und wo Sie diese Fahrerlaubnis bereits im Alter von 15 Jahren erlangen können, erfahren Sie im Folgenden.

Ab wann wird Klasse AM erteilt?

Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden.

Wie sieht die Ausbildung aus, um für den Roller einen Führerschein zu erhalten?

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Weitere Zweirad-Führerscheinklassen:

Mopedführerschein

Klasse A

Klasse A1

Klasse A2

Führerschein fürs Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne AM-Rollerführerschein mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden. Laut der neuen EU-Richtlinie ab Januar 2013 gibt es keinen Führerschein fürs Mofa. Auch für das Führen von einem Fahrrad mit Hilfsmotor wird kein Führerschein benötigt.

Die Prüfbescheinigung wird durch den Besuch eines Fahrschulkurses erlangt. Am Ende der Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung abgelegen. Die Mofa-Prüfbescheinigung besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit und muss bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad mit Hilfsmotor oder Mofa mitgeführt werden. Wer diese vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro in Kauf nehmen. Eine Ausnahmeregel gibt es jedoch für die Mitnahme der Prüfbescheinigung, wenn Sie ein gewisses Alter aufweisen.

Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule ein Mofa oder Hilfsmotor-Fahrrad führen. Natürlich müssen Sie einen Ausweis mitnehmen, um Ihr Alter für die Behörden zu verifizieren.

Diese Prüfbescheinigungspflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn der Fahrer des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Ausbildung, um die Prüfbescheinigung zu erlangen, besteht aus 6 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten für den theoretischen Teil und einer 90-minütigen Doppelstunde für die Fahrpraxis. Nach dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung

Das Mindestalter für die Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. So kann also jeder ab 15 Jahren ein Fahrrad mit Hilfsmotor bzw. ein Mofa fahren. Die theoretische Prüfung in der Fahrschule darf drei Monate vor dem 15. Geburtstag absolviert werden.

Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa […] mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein. (§10 Absatz 4 FeV)

Die Führerscheinklasse AM

Gemäß der 3. EG-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden die Führerscheinklassen S und M zur Klasse AM vereint. Es wurden nicht nur alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen in AM übernommen, sondern auch ihre Merkmale verändert. Den Rollerführerschein als solches gibt es nun nicht mehr. Er wurde gemäß den europäischen Bestimmungen mit anderen EU-Ländern vereinheitlicht. Das “A” in der Bezeichnung der Führerscheinklasse weist darauf hin, dass die Klasse nun gemäß europäischer Richtlinien angepasst wurde.

Welche Fahrzeuge beinhaltet der AM-Führerschein?

Krafträder

zweirädrige Krafträder

dreirädrige Krafträder

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Diese vier Fahrzeugtypen werden in der Fahrerlaubnis-Verordnung noch weiter definiert.

Krafträder

Unter Krafträdern versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. In beiden Fällen muss jedoch das Kraftrad Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Als Beispiel sind hier Fahrräder mit Hilfsmotoren zu nennen.

Zweirädrige Krafträder

Unter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Falls es sich um eine elektrische Antriebsmaschine handelt, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch Beiwagen dürfen mitgeführt werden.

Dreirädrige Krafträder

Auch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Der Hubraum der Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm groß sein. Die maximale Nutzleistung ist auf 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren beschränkt. Handelt es sich um einen Elektromotor darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Als Beispiel seien hier die Minitrikes zu nennen.

Vierrädrige Krafträder

Die letzte Gruppe der Fahrzeugtypen, welche im umgangssprachlich genannten “Rollerführerschein” definiert werden, sind die Kraftfahrzeuge mit vier Rädern. Selbstverständlich ist auch hier die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren müssen mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW ausgestattet sein. Sollte das Kraftrad einen Elektromotor besitzen, darf dieser eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW aufweisen. Die Leermasse des Fahrzeugs muss höchstens 350 kg betragen. Die Masse der Batterien spielt bei diesem Wert keine Rolle.

Zu diesem Fahrzeugtyp zählen beispielsweise Minicars.

Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein

Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten:

Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h

Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h

Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden

Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*

Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt

*Die Gewichtsgrenze gilt nicht bei Fahrzeugen mit zwei Sitzen oder drei Rädern.

Wann können Sie für einen Roller den Führerschein erhalten?

Der Führerschein der Klasse AM kann entweder direkt in einer Fahrschule erworben oder durch eine andere Fahrerlaubnisklasse erlangt werden.

Rollerführerschein mit 15 Jahren

Die erste Möglichkeit ist der direkte Erwerb vom Mopedführerschein. Das Mindestalter hierfür beträgt seit dem 28.07.2021 15 Jahre (hier geht es zu den Ausnahmen). Folgende Stunden müssen in der Fahrschule absolviert werden:

Theoretischer Unterricht 14 Doppelstunden

Theoretische Prüfung 30 Fragen

Praktischer Unterricht Nicht vorgeschrieben

Dauer der Fahrprüfung 30 Minuten

Der theoretische Unterricht für “Roller” unterteilt sich in 12 Doppelstunden, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Eine Doppelstunde besteht aus 90 Minuten. Nach dieser Zeit folgen zwei Doppelstunden, in denen spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM gelehrt werden. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, wie beim Auto-Führerschein. Sie dürfen maximal 10 Fehlerpunkte erreichen.

Die Anzahl der Stunden im praktischen Unterricht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch praktiziert in der Regel jede Fahrschule, dass mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug wie einem Roller gefahren wird. Ob nun weitere Unterrichtsstunden genommen werden müssen, weiß der Fahrlehrer am besten. Dieser entscheidet das individuell. Sonderfahrten, so wie sie vom Pkw-Führerschein bekannt sind (bspw. Nacht- oder Autobahnfahrten), gibt es jedoch nicht.

Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein. Die Fahrprüfung findet überwiegend innerorts statt.

Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit. Der Besitz vom Motoroller-Führerschein wird nicht auf eine nachfolgende Probezeit angerechnet.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Bilanz des Pilotprojekts: Mopedführerschein mit 15 Jahren

Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.

Bevor die Gesetzesänderung am 28.07.2021 in Kraft trat, hatten einige Bundesländer den Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren in einem Pilotprojekt getestet.

In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen war für 15-Jährige das Fahren von einem Moped mit entsprechendem Führerschein schon vor den bundeseinheitlichen Regelungen gestattet. Dies war in der dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt. Sie trat am 1. Mai 2013 in Kraft und sollte ursprünglich am 30. April 2018 enden. Der Versuch wurde jedoch um zwei weitere Jahre bis Ende April 2020 verlängert.

Die Verordnung besagte, dass die fünf Bundesländer in einem Pilotprojekt das Mindestalter für den Rollerführerschein auf 15 Jahre senken durften. Laut der EU-Verordnung ist es den Mitgliedsstaaten in Europa erlaubt, dass sie das Mindestalter entweder auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben können. Deutschland entschied sich für 15 Jahre und prüfte damit eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Absenkung des Alters aus Gründen der Sicherheit nicht zu empfehlen ist.

Bis Ende April 2020 hatten 15-Jährige aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen noch die Möglichkeit, den Führerschein für ein Kleinkraftrad, also den Rollerführerschein, zu erwerben. Danach entschieden alle Bundesländer, diese Regelung dauerhaft einzuführen.

Vorbereitung auf den Rollerführerschein mit 14 Jahren

Das Mindestalter für den Rollerführerschein beträgt 15 Jahre in den genannten Bundesländern. Natürlich dürfen Bewerber bereits drei Monate vor dem 15. Geburtstag in den Bundesländern, welche die Ausnahmeregelung durchführen, eine Prüfung ablegen. Jedoch darf dann erst ab dem 15. Geburtstag Roller gefahren werden.

Klasse AM: Führerschein zusätzlich zu einer anderen Klasse

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Sie die Führerscheinklasse AM fahren dürfen, sofern eine andere gültige Fahrerlaubnis im Besitz ist. Die Führerscheinklassen A, A1, A2, B und T berechtigen auch zum Fahren eines Fahrzeugs gemäß der Klasse AM.

Wie teuer ist ein Rollerführerschein?

Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. In der Regel hat der Mopedführerschein einen Preis von etwa 500 bis 800 Euro. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen. Die Mopedführerschein-Kosten sind in der Regel:

Fahrschulgrundgebühr

Lehrmittel

Entgelt für Vorstellung der Theorie- und Praxisprüfung

Sehtest

Lebensrettende Sofortmaßnahmen-Kurs bzw. Erste-Hilfe-Kurs

Gebühren für den Führerscheinantrag

Passbilder

Gebühren für Tüv/Dekra für die Theorie- und Praxisprüfung

Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Oft ist es billiger, noch eine weitere Fahrstunde vor der Praxisprüfung zu absolvieren, als nach dieser Nachholstunden zu buchen.

Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt. Beim Führerschein für einen Roller oder einem Auto macht dies jedoch keinen Sinn, da in der Fahrerlaubnisklasse B bereits AM integriert ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Neben den AM-Führerschein-Kosten sind auch die Voraussetzungen dafür wichtig. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren. Außerdem müssen Sie den Personalausweis und ein Passbild mitbringen sowie den entsprechenden Antrag für die Führerscheinklasse ausfüllen.

Wie lange ist der Rollerführerschein gültig?

Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass er ein Leben lang Gültigkeit besitzt.

Infos für Besitzer des alten Führerscheins

Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, dürfen deren Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde dies auf dem neuen Schein ein. Nach der neuen Regelung ab Januar 2013 sind nämlich Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch eine neue Prüfung ablegen müssen. Nur der Führerschein als Dokument wird umgetauscht.

Weitere häufig gestellte Fragen zum AM-Führerschein

Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen?

Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben. Ich besitze ein Fahrzeug, für das eigentlich ein AM-Führerschein benötigt wird.

Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle?

Nein, auch in diesem Fall wird zum Fahren ein Rollerführerschein bzw. Führerschein der Klasse AM benötigt.

Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen?

Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren. In der Regel erlaubt die Bauart des Rollers nur das Sitzen hinter dem Fahrer, nicht davor.

Wann dürfen Kinder als Sozius mitfahren?

Das Gesetz schreibt kein Mindestalter vor, ab dem ein Kind auf dem Roller mitfahren darf. Viel wichtiger ist hierbei, ob es auch entsprechend sicher sitzt. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz, der sicherstellt, dass sie nicht mit den Füßen in die Räder geraten. Bei älteren Kindern, die ihre Füße bereits sicher auf die Soziusstützen stellen und sich festhalten können, kann auf einen Kindersitz verzichtet werden.

Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht?

Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen. Verstoßen Sie dagegen, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein besitze und mit einem Fahrzeug unterwegs bin, das schneller fahren kann als 45 km/h?

In diesem Fall führen Sie ein Fahrzeug, für das Sie keine Fahrerlaubnis haben. Dies ist eine Straftat und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ich bin 15 und habe gerade meinen AM-Führerschein gemacht. Darf ich nun auch außerhalb von Deutschland mit dem Roller fahren?

Nein. Das Fahren eines Rollers unter 16 Jahren mit AM-Führerschein/Rollerführerschein ist nur im Inland gestattet. Im Ausland müssen die jeweiligen nationalen Regelungen beachtet werden.

Führerschein